Zielstellung
Die Zielstellung der 2006 gegründeten Stiftung liegt darin, im Sinne des wissenschaftlichen Vermächtnisses Wilhelm von Humboldts zu wirken, insbesondere im Anschluss an seine Idee von der Wissenschaft “als etwas noch nicht ganz Gefundenes und nie ganz Aufzufindendes”.
Die besondere Ausrichtung der Stiftung ergibt sich aus der Überzeugung Wilhelm von Humboldts, dass für die Erforschung der Natur des Menschen, die menschliche Geschlechtlichkeit ein zentraler Ausgangspunkt sein müsse.
Von diesem Ansatz her, ist die Arbeit der Stiftung auf all jene Implikationen gerichtet, die sich daraus für Sexualität und Partnerschaft ergeben, sowie für die seelischen, körperlichen und gesellschaftlichen Vorgänge, die damit im Zusammenhang stehen.
Vorstand
Vorsitzende
Dr. agr. habil. Victoria Prinzessin von Sachsen-Coburg und Gotha
Forschung und Finanzen
Dr. med. Alfred Pauls
Internist und Sexualmediziner, Berlin,
Koordinator für Forschung und Wissenschaft am Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin
Kuratorium
Vorsitzender des Kuratoriums
Prof. Dr. med. Dr. phil. Klaus M. Beier
Direktor des Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin
Stellvertrender Vorsitzender
Prof. Dr. med. Kurt Loewit
Em. Professor für Sexualmedizin, Universität Innsbruck
Kuratorin
Dr. med. Reinhild Bartunek
Gynäkologin und Malerin, Berlin
Kuratorin
Prof. Dr. phil. Margy Gerber
Em. Professor für Germanistik, Bowling Greent State University Ohio, USA
Kurator
Prof. Dr. ing. Klaus Rebensburg
Em. Professor für Informatik, Universität Potsdam;
Leiter Forschungsschwerpunkt Informatik TU, Berlin
Kurator
Thomas Hösl
Geschäftsführer der Forensik.IT GmbH
Kurator
Prof. Dr. med. Ulrich Zeller
Univ.-Prof. a.D. für Spezielle Zoologie
Kurator
Lars Windhorst
Chief Executive Officer (CEO) Tennor Holding
Stiftungsvorhaben
Die Stiftung fördert – entsprechend dem satzungsgemäßen Stiftungzweck – folgende Schwerpunkte:
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Grundlagenforschung zu menschlichem Bindungs- und Kommunikationsverhalten bezüglich
- biologischer
- psychologischer
- soziologischer Mechanismen
Unter dem letzten Punkt soll vor allem auf die unmittelbare soziale Lebensumwelt (partnerschaftliche, familiäre und Eltern-Kind-Bindung) fokussiert werden.
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Auswirkungen von Erkrankungen (und/oder deren Behandlung) sowie von Substanzen (und/oder Substanzmittelmissbrauch) auf Sexualität und Partnerschaft der Betroffenen, z.B.
- Krebserkrankungen (Mamma-Ca, Prostata-Ca)
- Geistige und körperliche Behinderung
- Einnahme verschiedener Hormone
- Psychische und Verhaltensstörungen
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Verbesserung der sexualmedizinischen Versorgung im Bereich niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten
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Schaffung von spezialisierten, sexualmedizinischen Versorgungszentren, die Behandlungskompetenz für sämtliche Störungen der Sexualität und Geschlechtlichkeit vorhalten.
Hierzu sollten Angebote gehören für die Diagnostik und Behandlung bei Störungen
- der sexuellen Funktionen,
- der sexuellen Entwicklung,
- der Geschlechtsidentität (auch Beratung und Begleitung bei Kindern und ihren Eltern),
- der sexuellen Reproduktion (einschließlich bisher wenig beachteter Indikationen wie der negierten Schwangerschaft),
- der sexuellen Präferenz (hier insbesondere Diagnostik und primärpräventive Behandlung bei Pädophilie),
- des sexuellen Verhaltens (Dissexualität).
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Förderung der europäischen und internationalen Integration der Sexualwissenschaft auf fachpolitischer Ebene.
Ziel ist es hierbei, sowohl die Sexualwissenschaft in ihrer fachlichen Eigenständigkeit zu konturieren und zu erhalten, als auch den klinischen Anwendungsbereich – die Sexualmedizin – international als fundiertes diagnostisches und therapeutisches Spezialfach zu etablieren. Hierzu soll ein Netzwerk von Sexualwissenschaftlern und sexualmedizinischen Institutionen aufgebaut und in regelmäßigen Symposien Kontakt und Austausch befördert werden.
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Die Stiftung fördert Lösungsstrategien gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in den neuen Medien. Weitere Informationen
Das Internet und die Kommunikationstechnologien sind heute für Kinder und Jugendliche eine Lebenswelt, in der sie sich informieren, in der sie kommunizieren, sich selbst darstellen und sich erproben. Hier begegnen sie aber auch pornographischen und gewalttätigen Inhalten.
Soziale Netzwerke bieten auch Pädophilen und Hebephilen die Möglichkeit, Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufzunehmen, um im Schutze der Anonymität ihren sexuellen Interessen nachzugehen. Durch freundliche Zuwendung und Vertrauensaufbau (”online-grooming”) werden Kinder und Jugendliche zur Preisgabe persönlicher Informationen, zur Versendung von (Nackt)Bildern, zu persönlichen Treffen oder gar zu sexuellen Handlungen vor der web-cam überredet.
Das gesamte Spektrum der sexuellen Wünsche und Handlungen, das aus sog. Paraphilien Erwachsener resultiert, findet sich unter Einbeziehung von Kindern in medialer Form auch im Internet. Ein Großteil der medialen Darstellungen umfasst penetrative Praktiken (Oral-, Vaginal-, Analverkehr) zwischen Kindern und Erwachsenen, zwischen Kindern und Jugendlichen, zwischen Kindern untereinander, auch unter Einbeziehung von Tieren.
Dabei wird nur ein geringer Teil dem Straftatbestand der “Kinderpornografie” zugeordnet. Denn andere Darstellungen – insbesondere sog. “Posingbilder”, auf denen Kinder voll- oder teilbekleidet “erotisch” posen – sind nicht strafbewehrt und sind somit als eine gesellschaftlich akzeptierte Form der Ausnutzung von Kindern für sexuelle Interessen Erwachsener zu werten.
Doch stellt sich hier die Frage, inwieweit eine derartige “Instrumentalisierung” eine Form sexueller Ausbeutung darstellt, die die Integrität und Persönlichkeit des Kindes nachhaltig verletzen kann und daher einem Missbrauch gleich zu setzen ist. Der Begriff der “Kinderpornografie” verschleiert oder verharmlost somit den dahinterliegenden Sachverhalt: den sexuellen Missbrauch. Denn in der Art der Darstellung scheinen die kindlichen oder jugendlichen Opfer Gefallen an den Handlungen zu finden und diese mimisch bzw. verbal auch zu bekunden. Eine ähnliche Wirkung erzeugen pornographische Darstellungen, die aber die in den Gesichtern mutmaßlich erkennbare Angst, Abscheu oder Schmerz ausblenden.
Eine genaue Analyse der Bildinhalte erlaubt nicht nur Rückschlüsse auf die Sexualpräferenz der Nutzer, sondern kann je nach Vollständigkeit der Abbildung zur Identifikation der Täter und/oder kindlichen Opfer beitragen. Hinsichtlich einer möglichen Opferentschädigung liefern Missbrauchsabbildungen auch bei unbekannten Tätern Hinweise auf Form und Ausmaß des Missbrauchs und dokumentieren den Opferstatus. Letzteres muss aber als besonders schambesetzt angenommen werden, insbesondere, wenn die verbale oder mimische Inszenierung der Darstellung eine “eigene Beteiligung” nahelegt. Die Schuldgefühle des Opfers können sich dadurch um ein Vielfaches erhöhen und einer Auseinandersetzung (nachvollziehbar) entgegenstehen. In jedem Fall sind pornographische Abbildungen Dokumente sexuellen Missbrauchs, dessen traumatisierende Wirkung durch die Dokumentation nochmals verstärkt wird. Hinzu kommt: Die Darstellungen von Ausbeutung und Missbrauch verbleiben über Jahrzehnte im Netz und führen zu einer andauernden Reviktimisierung und ggf. Retraumatisierung der Betroffenen bis ins späte Erwachsenenalter.
Es wird daher angeregt:
- Die Öffentlichkeit fundiert über Missbrauchsabbildungen aufzuklären.
- Kinder und Jugendliche vor sexueller Viktimisierung und Reviktimisierung durch die Herstellung und Verbreitung von Missbrauchsabbildungen zu schützen.
- Kinder und Jugendliche über die Gefahren des sexuellen Missbrauchs im Internet aufzuklären und sie über Schutzmechanismen zu informieren.
- Den Begriff “Kinderpornografie”, der einer Verharmlosung bzw. Bagatellisierung Vorschub leistet, zu ersetzten.
- Alle Darstellungen “auf den Prüfstand” zu setzen, in denen erkennbar wird, dass das Kind im Kontext sexueller Interessen von Erwachsenen agiert.
- Techniken zur automatisierten Erkennung und Erfassung von Missbrauchsabbildungen zu entwickeln, die eine Strafverfolgung zeitnah und effektiv unterstützen.
Die Stiftung bemüht sich, für diesbezügliche Projekte finanzielle Mittel bereit zu stellen. Zur Durchführung entsprechender Forschungsprojekte bietet sich eine Kooperation mit dem Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Charité an, an dem über tätsächliche und potentielle Nutzer von Missbrauchsabbildungen geforscht wird.
Stiftungspreis
Seit der Gründung der Wilhelm von Humboldt Stiftung wird in unregelmäßiger Folge am 22. Juni – dem Geburtsdatum Wilhelm von Humboldts im Jahr 1767 – der Stiftungspreis verliehen. Der Preis kann im Ganzen, halbiert oder gedrittelt verliehen werden und soll Persönlichkeiten oder Institutionen auszeichnen, die sich in besonderer Weise mit der geschlechtlichen, sexuellen und partnerschaftlichen Gesundheit und Selbstbestimmung – aber auch mit deren vielfältigen Störungen – auseinandergesetzt haben und somit das Wissen von diesen elementaren Bestandteilen des menschlichen Daseins gefördert haben.
Preisträger können aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens sowie aus verschiedenen wissenschaftlichen Fachdisziplinen kommen.
Vorschläge für geeignete Personen sind mit aussagekräftiger Begründung zu richten an:
Vorsitzender des Kuratoriums
Prof. Dr. med. Dr. phil. Klaus M. Beier
Direktor des Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin
Logo
Das Zeichen der Wilhelm von Humboldt Stiftung, das sprichwörtliche Feigenblatt, hat in antiken Darstellungen oft die Funktion erfüllt, den als „die Scham“ bezeichneten Genitalbereich ansonsten unbekleideter Figuren zu bedecken. Hieraus erwuchs die Redensart, das etwas „als Feigenblatt“ benutzt wird oder dient, wenn ein eigentlicher Gegenstand kaschiert bzw. verschleiert werden soll.
Um der Stiftung eine klassische Anmutung zu geben, wurde sowohl die Kapitel-Type im Schrift-Logo, als auch das Feigenblatt als historischer Kupferstich gewählt. Die hierarchischen Schriftgrößen und Farbgebung des Schrift-Logos lockern die klassische Anmutung wieder auf und bedeuten die Unkonventionalität des Stiftungs-Zwecks und -Inhalts.“